IPPC Paletten

Paletten für den Export müssen zwingend IPPC-Paletten sein. Was hinter IPPC steckt und wie Sie individuelle, an Ihren Bedarf angepasste IPPC-Paletten erhalten können erfahren Sie hier.

Ausschnitt von Holz mit beispielhaftem IPPC-Stempel

Die Konstruktion und Fertigung von IPPC-Paletten ist bei Weber Verpackung an der Tagesordnung und ein normales Verfahren. Denn viele der unseren Kunden gelieferten Paletten werden für den Export verwendet und benötigen diese Zertifizierung.

Wir erstellen IPPC-Paletten nach Maß und konstruieren diese im Detail nach Ihren Vorgaben. Diese produzieren wir dann in hoher Qualität, sei es als Einmal-Auftrag, als Kleinserie oder in größeren Stückzahlen sowie zuverlässig regelmäßiger und flexibler Lieferung zum exakt benötigten Zeitpunkt.

Fragen Sie uns jetzt nach einem unverbindlichen Angebot und unserer persönlichen Kundenbetreuung.

Wofür braucht man IPPC Paletten?

Über 180 Länder, darunter insbesondere auch unser wichtiger Handelspartner USA, lassen nur Paletten nach dem IPPC / ISPM 15 Standard ins Land. Fehlt bei Transporten dorthin der IPPC-Stempel auf einer Palette, so wird die Lieferung an der Grenze abgelehnt und nicht ins Land gelassen.

Die (oft teuren) Folgen einer fehlenden IPPC-Kennzeichnung: die Nicht-Zustellung an den Empfänger und eine kostenpflichtige Rücksendung.

IPPC Palette (Ausschnitt mit Stempel links)

IPPC – notwendig auch im inner-europäischen Warenverkehr?

Nein. Paletten, die nur innerhalb der EU oder im Warenverkehr mit der Schweiz benutzt werden, müssen nicht nach ISPM 15 bzw. IPPC behandelt sein.

Achtung bei bei Lieferung nach Großbritannien: dieses ist inzwischen nicht mehr Mitglied der EU. Deshalb müssen Paletten, die für den Transport dorthin eingesetzt werden, dem IPPC-Standard entsprechen.

Außerdem kann die EU in Ausnahmen (z.B. bei Auftreten von Schädlingen in der EU) zeitweise den Einsatz von IPPC-Paletten auch innereuropäisch vorschreiben.

Kennzeichnung von IPPC-Paletten

Ist das für den Palettenbau verwendete Holz nach dem ISPM 15 Standard behandelt, erhält es eine entsprechende Kennzeichnung (Stempel, eingebrannt, aufgedruckt). Diese Kennzeichnung muss dauerhaft gut lesbar und möglichst auf verschiedenen (mindestens auf zwei gegenüberliegenden) Seiten der Palette angebracht ein.

Das IPPC-Logo bzw. die IPPC-Kennzeichnung besteht links auf dem IPPC-Symbol, einer Ähre mit dem Schriftzug „IPPC“.

Auf der rechten Seite findet sich ein Ländercode und ein Regionalcode (z.B. „DE“ für Deutschland und „BW“ für Baden-Württemberg und die vollständige, vom Pflanzenschutzamt vergebene Registriernummer.

Die letzte Zeile enthält dann ein Kürzel für die Behandlungsmethode, die für das Holz IPPC-Palette verwendet wurde (z.B. MB für Methylbromid-Begasung und/oder HT für Hitzebehandlung).